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  • Die Verpflegung für die Fahrtteilnehmenden wird ohne zusätzliche Berechnung gestellt; dazu gehören auch Getränke wie Kaffee, Tee, Wasser und Säfte.

  • Die Verpflegung an Bord ist maritim deftig, dabei aber abwechslungsreich, nahrhaft und schmackhaft. Auf Anfrage an Bord gibt es auch alternativ ein vegetarisches Gericht. Die Anzahl der Vegetarier bitte über die Fahrtleitung in die Einsatzplanung eintragen, damit entsprechend geplant werden kann. Sonstige individuelle Diäten, Ernährungswünsche oder Essgewohnheiten können an Bord nicht berücksichtigt werden.


Sollten Sie Lebensmittelallergiker sein, setzten Sie sich frühzeitig mit der Schiffsleitung in Verbindung, um zu ermitteln, inwieweit eine gesunde Ernährung an Bord für Sie sichergestellt werden kann. Das AWI kann für Inhaltsstoffe und Produktkennzeichnungen der verwendeten Lebensmittel nicht garantieren. Es besteht das Risiko, ggf. doch mit allergieauslösenden Stoffen in Kontakt zu kommen. Das Risiko liegt beim Fahrtteilnehmenden, ggf. muss von der Teilnahme abgesehen werden.

Im Zweifelsfall entscheidet der Medizinische Koordinator des AWI.


So genannte „Transitwaren“, wie Tabakwaren, alkoholische Getränke und Softdrinks können von der Fahrtleitung spätestens 3 Tage vor Fahrtbeginn direkt beim Kapitän per E-Mail bestellt werden. Diese Bestellungen dienen nur dem Verbrauch an Bord. Die Waren dürfen aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen nicht mit von Bord genommen werden.


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