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  • Diplomatische Anträge für wiss. Arbeiten in ausländischen Hoheitsgewässern werden von der Fahrtleitung gestellt.

  • Die Anträge dazu erhalten Sie auf Anfrage bei der Schiffskoordination. Benuzen Sie keine älteren Formulare! Gelegentlich ändern sich die Formulare oder es gibt Änderungen an den schiffspezifischen Dauermessungen. Diese Änderungen würden in älteren Vorlagen nicht berücksichticht werden.

  • Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte nur an die Schiffskoordination. Dort wird er geprüft, in Ihrem Namen unterschrieben und an die entsprechende Botschaft der Bundesrepublik Deutschland weitergeleitet.

  • Rückfragen oder eine Genehmigung erhalten Sie dann auch über die Schiffskoordination.
  • Bitte beachten Sie die Antragsfristen von bis zu 6 Monaten, dazu müssen mindestens 3 Wochen Bearbeitungszeit durch die Botschaft und die Schiffskoordination eingeplant werden. Melden Sie sich also unbedingt rechtzeitig bei uns.

  • Genehmigungen kommen üblicherweise eher kurzfristig vor Expeditionsbeginn, das ist kein Grund zur Sorge!
  • Die Anträge und Genehmigungen finden sie im "EIS".
  • Die Berichterstattung nach der Expedition aus den Auflagen der Genehmigungsschreiben liegt bei der Fahrtleitung.
    Dokumentieren Sie die Erfüllung der Auflagen im "EIS"



Die Lesart zu diesen Anträgen ist wie folgt:

Das Forschungsschiff der Bundesrepublik Deutschland  "Heincke" beantragt Meeresforschungsarbeiten nach dem Seerechtübereinkommen der Vereinten Nationen in Hoheitsgewässern von, z.B. Norwegen.

Das Ganze ist eine hochoffizielle Angelegenheit, da die Heincke dem Bund gehört und dementsprechend der Schriftverkehr über die jeweiligen Auslandsvertretungen/Botschaften abgewickelt wird.

Bei den entsprechend üblichen Abläufen unterstützen wir Sie. Bitte nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu den Botschaften oder Landesbehörden auf. Auch direkte Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand dort führen eher zu Irritationen, als daß sie die Bearbeitung beschleunigen.



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