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  • Der "Code of Conduct" mit den Anlagen "Sexual misconduct policy" und "Drug_Alcohol Policy" müssen von allen Fahrtteilnehmenden gelesen und gegengezeichnet werden. Bitte sammeln Sie die unterschriebenen Unterlagen dementsprechend von den Teilnehmern ein und dokumentieren die Vollständigkeit in der Einsatzplanung.

  • Für jede Fahrt mit mehr als 5 Expeditionsteilnehmenden müssen zwei Vertrauensleute (wenn möglich einmal männlich, einmal weiblich) als Ansprechpartner für die Expeditionsteilnehmenden zu Verfügung stehen und in der Einsatzplanung unter Punkt 9 vermerkt werden. Dabei ist eine Person im Vorfeld der Expedition durch die Fahrtleitung zu benennen und die zweite Person muss zu Beginn der Expedition durch alle Teilnehmenden an Bord gewählt werden. Sollte sich hierbei ergeben, dass die beiden Vertrauensleute das gleiche Geschlecht haben, ist dies in Ordnung. Die benannten bzw. gewählten Personen müssen dafür nicht über besondere Kenntnisse verfügen. Grundsätzliche Informationen zum Konfliktmanagement befinden sich hier: https://intranet.awi.de/en/administration/human-resources-department/personalentwicklung/konfliktmanagement-kopie-1.html Die Fahrtleitung selbst kann nicht die Rolle der Vertrauensperson übernehmen. Neben den Vertrauensleuten können bei Bedarf auch Katharina Kramer (katharina.kramer@awi.de; 0049 471 4831-2252), Leiterin des Direktoriumsbüros und Ansprechpartnerin für Beschwerden im Rahmen des AGG, oder Ingo Schewe (ingo.schewe@awi.de; 0049 471 4831-1737), Mitglied des Konfliktmanagementteams und Personalratsvorsitzender, kontaktiert werden. Allen Expeditionsteilnehmenden sind die Vertrauensleute zu Beginn der Expedition vorzustellen. Bitte teilen Sie der Schiffskoordination den Namen der an Bord gewählten 2. Vertrauensperson mit. Bei Fahrten unter 5 Tagen Länge ist die Bestimmung bzw. Wahl von Vertrauensleuten nicht zwingend erforderlich.


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