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Bundesamt für Naturschutz:

Das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist ein neuartiges Instrument für den internationalen Naturschutz. Es handelt sich dabei um einen völkerrechtlich bindenden Vertrag, der den Zugang zu genetischen Ressourcen, bzw. zu darauf bezogenem traditionellem Wissen, und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile regelt.
Das Nagoya-Protokoll wurde am 29. Oktober 2010 im Rahmen der zehnten Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) verabschiedet, um die Verpflichtungen der CBD zum sogenannten „Access and Benefit Sharing“ (ABS) weiter zu konkretisieren.
Am 12. Oktober 2014 ist das Nagoya-Protokoll in Kraft getreten.



Expeditionen müssen unter Berücksichtigung der Regeln und Vorschriften des NAGOYA PROTOKOLLs stattfinden.
PIs müssen sich mit den Verpflichtungen des Protokolls vertraut machen und entsprechend handeln.



Weitere Informationen:

Bundesamt für Naturschutz:
https://www.bfn.de/themen/nagoya-protokoll-nutzung-genetischer-ressourcen.html

The Access and Benefit-Sharing Clearing-House (ABSCH) is a platform for exchanging information on ABSCH and a key tool for facilitating the implementation of the Nagoya Protocol.
https://absch.cbd.int/




Contact:

Dr. Stefan Hain




Nagoya Protokoll:


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