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Der Einsatz von Unmanned aerial systems (UAS) / "Drohnen" muss schriftlich beantragt werden:
/ueber-uns/logistik/informationen-fuer-expeditionsteilnehmer.html

Ohne eine Einsatzgenehmigung darf kein UAS an Bord eingesetzt werden!



Bitte bedenken Sie, dass:

  1. eine Erlaubnis durch mehrere Gremien abgestimmt wird. Bearbeitungszeit mindestens 3 Wochen.

  2. der Antrag daher mindestens 1 Monat vor Fahrtbeginn vollständig und aussagekräftig ausgefüllt und eingereicht sein muss. AUCH KLEINSYSTEME!

  3. das Fliegen vom Schiff anders ist, als an Land. Die eingesetzten Systeme sind teilweise gar nicht für Starts auf magnetischen, bewegten Plattformen ausgelegt. Damit wir hier ein Mindestmaß an Sicherheit herstellen können, ist die Einschätzung des Risikos im Vorwege essentiell. Teilweise kommt es auch zu Rückfragen und damit weiteren Verzögerungen in der Antragsbearbeitung.



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