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Eisbärenschutz während der Expedition

Eisbären stellen in der Arktis eine ernstzunehmende Gefahr bei Arbeiten auf dem Eis oder auf Landgebieten dar.

Zum Schutz veranstaltet das Alfred Wegener Institut ein Eisbärenschutz-Seminar für Expeditionsteilnehmer und stellt wirksame Waffen für die Expedition zur Verfügung.

Die Fahrtleitung wendet sich vor der Expedition an den Ansprechpartner im AWI um Details zu Nutzung, Art und Anzahl der Waffen zu besprechen.

Die Waffen finden Sie dann an Bord vor.

Hier werden die Verfahrensweisen für den Bordbetrieb beschrieben.

Eisbären in der Arktis (Foto: Dr. Mario Hoppmann)


Übergabe der Waffen an den Kapitän.

Die Übergabe an den Kapitän erfolgt an/von den/dem Kapitän in entladenem Zustand. Der Übernehmende hat sich visuell von den Waffen, deren Vollzähligkeit und Zustand zu vergewissern. Die Art, Kaliber, Seriennummern der Waffen und eventuelle Zustandsbemerkungen sind in einem an Bord befindlichen Übergabeprotokoll schriftlich festzuhalten mit Datum, Ort, Uhrzeit sowie Name, Funktion und Unterschrift des Übergebenden und Übernehmenden. Dem Übergebenden ist eine Kopie auszuhändigen.

Übergabe der Munition

Die Übergabe der Munition erfolgt getrennt von der Übergabe der Waffen. Der Übernehmende hat die Munition zu zählen und mit Anzahl und Kaliber im Übernahmeprotokoll festzuhalten. Die Rückführung der Munition erfolgt getrennt von den Waffen

Lagerung

Die Waffen und Munition werden an Bord fachgerecht in einem zugelassenen Waffenschrank verschlossen aufbewahrt.

Aushändigung an den Waffenverantwortlichen

Die Waffen und die Munition werden vom Kapitän ausschließlich an den Waffenverantwortlichen (WV) kurz vor Erreichen des Einsatzgebietes übergeben. Die Fahrtleitung hat vor Expeditionsbeginn einen WV zzu benennen, der namentlich in der Einsatzplanung aufgeführt ist und zusätzlich durch den Waffenbeauftragten des AWI vor Antritt der Fahrt eingewiesen wurde. Er ist gegenüber allen Waffennutzern inkl. Fahrtleitung im Rahmen seiner Verantwortung weisungsbefugt. Bei begründeten Zweifeln hat der Kapitän das Recht, den vom Fahrtleiter benannten Waffenverantwortlichen abzulehnen.

Der Kapitän hat das Recht, jederzeit den Waffenschrank zu kontrollieren. Nach Verlassen des Einsatzgebietes werden die Waffen gereinigt und entladen im Waffenschrank gelagert und mit dem zugehörigen Schlüssel an den Kapitän übergeben.(Formblatt) Übergabe Waffen und Munition siehe oben.

Der WV ist für den Zustand, die Reinigung und Pflege sowie für die sichere Verwahrung der Waffen verantwortlich.

Aufgaben des Waffenverantwortlichen oder dessen Stellvertreters

  • Verwahrung von allen Waffen und Munition,

  • Herausgabe der Waffen und Munition an die Waffennutzer gegen Nachweis (Jagdschein, AWI-Seminar)

  • Verweigerung der Herausgabe der Waffe aufgrund von pers. Einschätzung oder besonderer Vorkommnisse trotz "Waffenkurses"

  • Meldungen nach Bremerhaven bei Verlust oder Beschädigung der Waffen

  • Einweisung in die Waffen

Rücknahme der Waffen und Überprüfung auf Zustand - Pflege etc.


Anweisung zur Handhabung

  • Waffe nach gebrauch entladen, auch das Magazin. Das Entladen direkt am Einsatzort und nicht an Bord durchführen. Der Waffenlauf muss dabei ca. 1m vor sich auf den Boden gerichtet sein.
  • Waffe aklimatisieren lassen und dann abtrocknen
  • Lauf durchziehen
  • Innen und außen leicht einölen
  • Entspannen. Bei geölter Waffe den Abzughebel drücken und erst dann den Repetierhebel bzw. den Handgriff nach vorne durchschieben.

Achtung:

  • Waffe stets außerhalb des Schiffes laden und entladen
  • Waffe nie auf Personen richten (auch nicht entladen)
  • Waffe muss gesäubert beim WV abgegeben werden
  • Waffe und Muntion werden stets getrennt voneinander unter Verschluss aufbewahrt werden.

Verantwortung des Waffenträgers/Schütze

Der Schütze bzw. die waffentragende Person trägt stets die Verantwortung für die Waffe und deren ordnungsgemäßen Handhabung.

In Falle eines Unfalles mit Schusswaffen ist eine Untersuchung des Hergangs einzuleiten um die Schuldfrage und ggf. Regressansprüche zu klären.
Der Schütze haftet ggf. persönlich.

Sollte auf einer Expedition gegen die allgemein gültigen Handhabungsgrundsätze verstoßen werden, ist dieser Person daraufhin keine weitere Waffe auszuhändigen. Der Waffenbeauftragte auf Expeditionen und an den Stationen hat hierfür Sorge zuleisten.

Auf dem Eis

Pro Arbeitsgruppe auf dem Eis gibt es einen Eisbärenwächter, der ausschließlich nach Eisbären Ausschau hält und dabei der Waffenträger ist. Die Waffe ist dabei immer "am Mann" zu tragen und es dürfen keine anderen Aufgaben übernommen werden.

Es gibt maximal 5 Waffen an Bord, dementsprechend können maximal 5 Gruppen auf dem Eis tätig sein.

Zusätzlich ist für den Nahbereich (Sichtbereich mit Fernglas) um das Schiff mindestens ein Ausguck (Wissenschaft) auf der Schiffsbrücke einzusetzten, der die Gruppen auf dem Eis bei einer Eisbärensichtung alarmieren kann.

Bei Helikoptereinsätzen kann die Helikopterbesatzung gebeten werden, auf dem Eis die Eisbärenwache zu übernehmen. Die meisten Piloten haben an dem AWI Seminar teilgenommen.




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