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Reglung der Befugnis Kapitän und Wissenschaftlicher Fahrtleiter


(Auszug aus dem Bereederungsvertrag; Anlage 9)

Der Fahrtleiter des FS POLARSTERN ist für die Vorbereitung und die Durchführung der Forschungsprojekte während eines Fahrtabschnitts zuständig. Dazu muss er in Zusammenarbeit mit der Logistikabteilung des AWI die Voraussetzung zur Durchführung der beantragten Arbeiten in der Vorbereitungsphase und an Bord sicherstellen. Er erstellt auf der Grundlage der Anträge der Teilnehmer und der Planungssitzungen den Expeditionsplan und vertritt die Interessen des AWI an Bord.

Der Kapitän trägt die Verantwortung für den Schiffsbetrieb im Rahmen der für die Fahrt auf deutschen Schiffen gültigen Vorschriften und Bestimmungen. Hier werden nur die besonderen Pflichten und Funktionen, die sich aus dem Betrieb eines Forschungsschiffs und der Funktion des wissenschaftlichen Fahrtleiters ergeben, angesprochen.

An Bord stellt der Fahrtleiter in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kapitän die erfolgreiche Durchführung der Forschungsreise sicher. Dazu ist der Kapitän verpflichtet, Besatzungsmitglieder in erforderlicher Anzahl zur Durchführung des Forschungsbetriebs im Rahmen der gesetzlichen und tarifrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung zu stellen.

Der Kapitän hat das Recht, vom Expeditionsplan oder von Anweisungen des Fahrtleiters abzuweichen, wenn es die Schiffssicherheit, gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen des Bereederungsvertrags erfordern. Er hat solche Abweichungen so früh wie möglich dem Fahrtleiter mitzuteilen und zu begründen.

Der Fahrtleiter repräsentiert die POLARSTERN für das AWI bei Aufenthalt in fremden Häfen gegenüber wissenschaftlichen Institutionen sowie gemeinsam mit dem Kapitän gegenüber Landbehörden und der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland. Über den protokollarischen Ablauf von Empfängen erhält der Kapitän Instruktionen durch das AWI, andernfalls erfolgen die notwendigen Absprachen zwischen Fahrtleiter und Kapitän, damit letzterer den organisatorischen Ablauf sicherstellen kann.

Der Kapitän ist berechtigt, im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Verkehr mit den Hafenbehörden und den mit der Schiffsabfertigung befassten Stellen nach vorheriger Absprache mit dem Fahrtleiter Einladungen auszusprechen. Soweit seitens des AWI oder des Fahrtleiters Empfänge an Bord der POLARSTERN gegeben werden, kann der Kapitän dem Fahrtleiter zusätzliche Einladungen empfehlen, die dem Interesse des Schiffseinsatzes dienen. Außerdem soll von der Möglichkeit gemeinsamer Einladungen durch Fahrtleiter und Kapitän Gebrauch gemacht werden.

Der Fahrtleiter erstellt ein Arbeitsprogramm in Absprache mit dem Kapitän und den Fahrtteilnehmern. Das Programm wird elektronisch bekannt gemacht. Darüber hinaus informiert der Fahrtleiter die Fahrtteilnehmer in Besprechungen und koordiniert Anforderungen an die Besatzung. Der Fahrtleiter organisiert auch gesellschaftliche Veranstaltungen wie Vorträge oder die Verabschiedung am Ende der Reise.

Wenige Tage vor dem Auslaufen zu einer neuen Arktis- oder Antarktis-Saison findet mit den Kapitänen und den Fahrtleitern der unterschiedlichen Fahrtabschnitte, den Vertretern der Logistikabteilung des AWI und der Reederei und dem wissenschaftlichen Koordinator ein Gespräch statt, in dem der Ablauf der Reise besprochen wird und kritische Punkte diskutiert werden können. Die Einladung zu diesem Gespräch erfolgt durch die Logistikabteilung.

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         Bild Besprechung Kapt. - FL



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