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Umgang mit tierischen Nebenprodukten

Zur Umsetzung von EU-Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und Zollbestimmungen ist das AWI sowohl bei der Einfuhr als auch im Umgang mit tierischem Probenmaterial zur Einhaltung diverser Vorgaben verpflichtet.
Dies betrifft die Grenzkontrolle im Zuge von internationalen Expeditionen (z.B. mit Polarstern), die anderweitige Einfuhr bzw. Ausfuhr (z.B. Probenversand), das Anlanden von Proben aus nationalen Gewässern (z.B. Ausfahrten mit Heincke, andere Schiffe), oder die Weitergabe von Probenmaterial in Deutschland bzw. innerhalb der EU sowie die Weiterverwendung und Entsorgung an den AWI-Standorten.

Genaue Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des AWI.


Ausschnitt aus der Internetseite des AWI:


 

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