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Unmanned Aerial Systems (UAS)

UAS = Unmanned Aerial System
        = Gesamtsystem mit allen dazugehörigen Teilen
UAV = Unmanned Aerial Vehicle
        = Nur Fluggerät

Die Abteilung Logistik & Forschungsplattformen wurde vom Direktorium damit beauftragt, Regularien zur Nutzung von unbemannten Flugsystemen (Unmanned Aerial System - UAS) am AWI zu entwickeln und anzuwenden.

 Dabei berücksichtigt wurden Vorschriften und Empfehlungen, die bereits in der Bundesrepublik Gültigkeit haben, allgemeine internationale Regularien, sowie Vereinbarungen, die für Stationsbetreiber in der Antarktis gelten.

Alle, die im Auftrag des Alfred-Wegener-Instituts oder während der Teilnahme an einer Expedition ein UAS nutzen möchten, müssen dieses gemäß dem nachfolgend beschriebenen Verfahren beantragen.

UAS dürfen an Bord nur eingesetzt werden, wenn die nachfolgend beschriebenen Anmeldung / Genehmigung vorliegt.

Unabhängig von Gewicht oder Größe dürfen sonst keine UAS eingesetzt werden, weder beruflich, noch privat.

Unmanned Aierial Vehicles auf Spitzbergen (Foto: Martin Schiller)


 

Anträge, Genehmigungen und Einsatz an Bord

    • Für Einsätze über nationalen Territorien benötigen sie  von der jeweils zuständigen nationalen Behörde eine Aufstiegsgenehmigung. Beantragen sie diese vorab und rechtzeitig. (ggf. kann hier die AWI Logistik Hilfestellung leisten).
       

    • Verfassen sie eine Risikobetrachtung für ihren spezifischen Einsatz und Flugsystem in Zusammenarbeit mit der AWI Logistik.

    • Melden sie mittels Nutzerantrag die geplante Nutzung eines Unbemannten Flugsystems bei der AWI Logistik an. Diese Anmeldung dient als Grundlage zur Ermittlung der potentiellen Risiken für Personen, Umwelt und Infrastrukturen. Reichen sie dazu ebenfalls die Risikobetrachtung bei der AWI Logistik ein.

    • Zur Bewertung werden Antrag und Risikobetrachtung an einen externen Gutachter weitergeleitet.

    • Der externe Gutachter erteilt eine Empfehlung ggf. mit Auflagen zum Einsatz.

    • Die AWI Logistik erteilt ihnen eine Nutzungsgenehmigung für das beantragte Flugszenario und das UAS ggf. verknüpft mit weiteren Auflagen.

    • Führen sie diese Nutzungsgenehmigung mit Antrag und die jewiligen Aufstiegs-genehmigungen auf dem jeweiligen Einsatz mit und legen Sie sie den relevanten verantwortlichen Personen wie dem Flugbetriebsleiter vor Ort, Kapitän und Fahrtleiter vor.


Formulare und Detailinfos


Ansprechpartner in der Abteilung Logistik & Forschungsplattformen:

Dr.Tobias Boebel
Tel.: 1379

 

Nutzungsantrag (engl., dt.):

01-Antrag_NutzungUAS_V20170907_eng.docx

02-Antrag_NutzungUAS_V20170704 - dt.docx


Verfahren AWI allgemein:

10-Verfahrensanweisung_Logisitk_AWI_V20160929.pdf

Verfahren Polarstern:

11-SOP_UAS_Entwurf_160930.pdf


 

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