You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »



Alle UBA Anträge und Genehmigungen werden zentral im AWI verwaltet.

Ansprechpartner für alle Fragen zur Antragstellung ist:

Herr Dr. Stefan Hain

+49(471)4831-1152
Stefan.Hain@awi.de

Am Handelshafen 12
27570 Bremerhaven
Gebäude B, Raum 3015

Informieren SIe sich zunächst auf der AWI - Internetseite.



Antrag

Die einzelnen wissenschaftlichen Gruppen beantragen Ihre Arbeiten eigenverantwortlich beim UBA.
Häufig kommt es vor, dass der Antrag nach Einreichung noch leicht geändert wird aufgrund von Nachfragen des UBA. Diese nachträglichen Änderungen erfolgen natürlich in Rücksprache mit dem Antragsteller, existieren aber oft nur als E-Mailverlauf.

Antragsformular und Mailverlauf müssen unbedingt mit an Bord genommen werden, damit im Zweifelsfall auch vor Ort noch geklärt werden kann, was genau beantragt wurde.


Genehmigung

Die Einhaltung der UBA-Genehmigung liegt allein in der Verantwortung des Antragstellers. Hier geht es nicht nur um Einhaltung der Auflagen in der Genehmigung, sondern auch dass die Arbeiten "wie beantragt" durchgeführt werden. Letzteres bedeutet, dass z.B. die Anzahl der beantragten Probenanzahl eingehalten wird, die beantragten Methoden und Geräte befolgt / benutzt werden etc.
Wenn das UBA die Genehmigung eines Antrags an das AWI übersendet, wird die Genehmigung geprüft und auch der Antragsteller prüft zusätzlich die ganze Genehmigung (nicht nur die Auflagen).

Falls in der Genehmigung irgendetwas steht, was Probleme in der Umsetzung bereiten könnte, dann besteht 1 Monat nach Ausstellung der Genehmigung Zeit, dieses Problem mit dem UBA zu klären oder offiziell Widerspruch einzulegen.

Genehmigung und ggf. Mailverlauf müssen unbedingt mit an Bord genommen werden, damit im Zweifelsfall auch vor Ort noch geklärt werden kann, was genau genehmigt wurde.

An Bord

Dem Fahrtleiter liegen alle Genehmigungen der einzelnen an Bord befindlichen Arbeitsgruppen vor. Dies gilt sowohl für die deutschen Arbeitsgruppen, die unter einer UBA-Genehmigung arbeiten, als auch die Genehmigungen anderer ATCM-Mitgliedsstaaten für Arbeiten, die von ausländischen Arbeitsgruppen (oder für ausländische Kollegen) durchgeführt werden.

AWI und UBA haben keinerlei Handhabe oder Kontrolle über Arbeiten, die von ausländischen Genehmigungen abgedeckt sind. Rechtsgutachter haben bestätigt, dass die Genehmigungen anderer ATCM-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen und nicht hinterfragt werden dürfen – es sei denn, diese Genehmigungen sind offensichtlich gefälscht oder verstoßen gegen das Grundgesetz.

Bei Kooperationsarbeiten (DEU + ausländische Wissenschaftler) tritt manchmal die Frage auf, ob die Arbeiten unter einer deutschen oder einer ausländischen Genehmigung laufen. Vom Gesetz her gilt, dass der Ort / Staat, von dem aus die Arbeiten geplant und koordiniert werden, auch die Genehmigung ausstellen sollte.

Falls vor Ort unvorhergesehene Änderungen der beantragen Arbeiten notwendig erscheinen (z.B. zusätzliche Proben) – muss der Ansprechpartner im AWI vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten kontaktiert werden, damit er das UBA über diese Änderungen informieren und falls notwendig eine Änderungsgenehmigung erwirken kann. Dies klappt i.d.R. gut und schnell, manchmal sogar innerhalb 24 h.


  • No labels