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  • Um als Besucher für eine Schiffsbesichtigung zugelassen zu werden, muss die Besichtigung im Interesse des AWI sein. Die Entscheidung darüber trifft die AWI-Logistik (Schiffskoordination) oder das AWI-Direktorium.

  • Die „interessierte Öffentlichkeit“ erhält die Möglichkeit zur Besichtigung an Tagen der Offenen Tür.

  • Kleinkinder und Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen wegen der erhöhten Unfallgefahr durch z.B. steile Treppen, herumliegende Kabel und Schläuche, etc., leider nicht an Besichtigungen teilnehmen. Tiere sind an Bord ebenfalls nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

  • Verfahren:
    • Maximale Gruppengröße sind 15 Besucher
    • Anmeldung spätestens 2 Wochen vor dem Hafenanlauf.
    • Max. 2 Besuchergruppen pro Wochentag
    • Keine Besuchergruppen in den ersten und letzten 4 Werktagen der Werftzeit
    • Anmeldung formlos per E-Mail bei der AWI-Schiffskoordination
    • Diese Regelungen gelten auch für Besuchergruppen in ausländischen Häfen.

Im Interesse des AWI sind z.B. Besuchergruppen:

  • BMBF
  • Landes- und Bundespolitik / Wissenschaft
  • Vertreter der Geldgeber
  • Helmholtz Gemeinschaft
  • Kooperationspartner des AWI
  • Medienvertreter
  • ...


Familienangehörige, Freunde, Bekannte, Vereinskollegen etc. gehören zur Gruppe der "interssierten Öffentlichkeit". Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist nur eine Besichtigung im Rahmen von Tagen der offenen Tür möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.



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