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Versicherung für Expeditionsteilnehmer

Alle Teilnehmer an Expeditionen des Alfred-Wegener-Instituts sind automatisch durch eine Unfallversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung geschützt.

Generell besteht kein weiterer Handlungsbedarf, außer bei folgenden Personen:

  • Reisende, die bei Reisebeginn oder auf der Reise älter als 67 Jahre sind oder sein werden (Stichtag: 67. Geburtstag)
  • Reisende, die  incl. An- und Abreise länger als 99 Tage unterwegs sein werden
  • Reisende, die unmittelbar vor oder nach der AWI Reise noch privat im Ausland sind, sollten für diese Zeit zusätzlichen Versicherungsschutz beantragen

Diese Expeditionsteilnehmer müssen sich vor Reisebeginn bei der AWI-Schiffskoordination anmelden.

 

Die genauen Versicherungsbedingungen und Erweiterungsmöglichkeiten der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte der AWI Intranetseite.
Bitte machen Sie sich unbedingt damit vertraut, damit Sie im Schadensfall die richtigen Vorstellungen über Art und Umfang der Versicherung haben.

Externe Fahrtteilnehmer wenden sich bitte an AWI Mitarbeiter, die ihnen die Informationen zugänglich machen können oder an Frau Beate Kuhlman-Treu von der AWI - Logistik.

Bei Unfall oder Krankheit an Bord ist sofort der Schiffsarzt zu informieren, damit die Versicherungsgesellschaft benachrichtigt werden kann. Bei der An- oder Abreise wenden Sie sich umgehend an Ihre Expeditionsleitung oder die AWI-Logistik.


(Foto: Pixabay)


 

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