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Requests to and permits from the German Federal Ministry of the Environment (UBA) are administered by AWI.

Contact person for all questions concerning UBA is

Alle UBA Anträge und Genehmigungen werden zentral im AWI verwaltet.

Ansprechpartner für alle Fragen zur Antragstellung ist:

Herr Dr. Stefan Hain

+49(471)4831-1152
Stefan.Hain@awi.de

Am Handelshafen 12
27570 Bremerhaven
Gebäude House B, Raum Room 3015

Informieren SIe sich zunächst auf der AWI - InternetseitePlease inform yourself on the AWI webpage beforehand.



Application

The individual scientific groups have to make their requests to UBA independently.

Small changes to the request due to inquiries by UBA are often made by E-mail.

Request form and email exchange have to be taken on board so that in case of doubt clarification of the requested work can be achieved on site.


Permits

The applicant is responsible for the strict compliance of the UBA permit. This does not only refer to the obligations given in the permit but also to the work being conducted "as requested".  This means for instance that the number of requested samples is adhered and only the requested methods and devices are used.

If UBA sends an authorisation of a permit to AWI, it is checked and also the applicant has to check the whole permit not only the obligations.

If there arise problems with the obligations in the permit, the applicants have 1 month for discussing the issue with UBA or to officially object it.

Permits and email exchange have to be taken on board so that in case of doubt clarification of the requested work can be achieved on site.

On board

Permits of the individual groups on board are available to the  chief scientist. This applies to German working groups, which work with an UBA permit, as well as permits of foreign working groups that belong to another ATCM member nation.

AWI and UBA have no control or means of handling of work that is authorised by foreign permits. Legal experts have confirmed that permits of other ATCM member nations have to be accepted and must not be scrutinized except the permits are obviously fake or are against the basic constitutional law .

The permits for cooperational work between german and foreign scientist shoud be obtained in the country that mainly plans and coordinates the work.

In case unforseen changes to the applied works become necessary (e.g. additional samples) , the AWI contact person has to be contacted before the additional work is conducted. The contact person than will inform UBA about the changes and if necessary apply for a modification of the permit. This can usually be performed quick and without problems often in less than 24 hours

Antrag

Die einzelnen wissenschaftlichen Gruppen beantragen Ihre Arbeiten eigenverantwortlich beim UBA.
Häufig kommt es vor, dass der Antrag nach Einreichung noch leicht geändert wird aufgrund von Nachfragen des UBA. Diese nachträglichen Änderungen erfolgen natürlich in Rücksprache mit dem Antragsteller, existieren aber oft nur als E-Mailverlauf.

Antragsformular und Mailverlauf müssen unbedingt mit an Bord genommen werden, damit im Zweifelsfall auch vor Ort noch geklärt werden kann, was genau beantragt wurde.

Genehmigung

Die Einhaltung der UBA-Genehmigung liegt allein in der Verantwortung des Antragstellers. Hier geht es nicht nur um Einhaltung der Auflagen in der Genehmigung, sondern auch dass die Arbeiten "wie beantragt" durchgeführt werden. Letzteres bedeutet, dass z.B. die Anzahl der beantragten Probenanzahl eingehalten wird, die beantragten Methoden und Geräte befolgt / benutzt werden etc.
Wenn das UBA die Genehmigung eines Antrags an das AWI übersendet, wird die Genehmigung geprüft und auch der Antragsteller prüft zusätzlich die ganze Genehmigung (nicht nur die Auflagen).

Falls in der Genehmigung irgendetwas steht, was Probleme in der Umsetzung bereiten könnte, dann besteht 1 Monat nach Ausstellung der Genehmigung Zeit, dieses Problem mit dem UBA zu klären oder offiziell Widerspruch einzulegen.

Genehmigung und ggf. Mailverlauf müssen unbedingt mit an Bord genommen werden, damit im Zweifelsfall auch vor Ort noch geklärt werden kann, was genau genehmigt wurde.

An Bord

Dem Fahrtleiter liegen alle Genehmigungen der einzelnen an Bord befindlichen Arbeitsgruppen vor. Dies gilt sowohl für die deutschen Arbeitsgruppen, die unter einer UBA-Genehmigung arbeiten, als auch die Genehmigungen anderer ATCM-Mitgliedsstaaten für Arbeiten, die von ausländischen Arbeitsgruppen (oder für ausländische Kollegen) durchgeführt werden.

AWI und UBA haben keinerlei Handhabe oder Kontrolle über Arbeiten, die von ausländischen Genehmigungen abgedeckt sind. Rechtsgutachter haben bestätigt, dass die Genehmigungen anderer ATCM-Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen und nicht hinterfragt werden dürfen – es sei denn, diese Genehmigungen sind offensichtlich gefälscht oder verstoßen gegen das Grundgesetz.

Bei Kooperationsarbeiten (DEU + ausländische Wissenschaftler) tritt manchmal die Frage auf, ob die Arbeiten unter einer deutschen oder einer ausländischen Genehmigung laufen. Vom Gesetz her gilt, dass der Ort / Staat, von dem aus die Arbeiten geplant und koordiniert werden, auch die Genehmigung ausstellen sollte.

Falls vor Ort unvorhergesehene Änderungen der beantragen Arbeiten notwendig erscheinen (z.B. zusätzliche Proben) – muss der Ansprechpartner im AWI vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten kontaktiert werden, damit er das UBA über diese Änderungen informieren und falls notwendig eine Änderungsgenehmigung erwirken kann. Dies klappt i.d.R. gut und schnell, manchmal sogar innerhalb 24 h.