Verantwortung
Kapitän:
Der Kapitän hat bei Fragen, die den Schiffsbetrieb betreffen, die Entscheidungshoheit und trägt die Verantwortung für alle an Bord befindlichen Personen. Sobald die Schiffsicherheit es erfordert, reicht die Befugnis auch auf Eis- und Landarbeiten. Seinen Anordnungen muss unverzüglich Folge geleistet werden.
Fahrtleiter:
Der Fahrtleiter ist generell für die wissenschaftlichen Fahrtteilnehmer verantwortlich. Da er nicht zu jeder Zeit überall zugegen sein kann, sorgt er dafür, dass alle Teilnehmer vor entsprechenden Aktivitäten über Sicherheitsbelange informiert sind und ausreichend sicherheitsrelevante Ausrüstung zur Verfügung steht. Sollten die bestehenden Regelungen nicht vollständig oder ausreichend genau sein, so muss er zusätzliche Regelungen treffen. Der Fahrtleiter entscheidet abschließend und verantwortlich im Rahmen der bestehenden Regelungen, ob und wie Aktivitäten stattfinden.
Gruppenleiter (Arbeitsgruppe Bord und Feldeinsatz):
Der Gruppenleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften innerhalb seiner Gruppe. Er geht mit gutem Beispiel voran, achtet auf seine Kollegen und hält sie zur Einhaltung der Maßnahmen an. Er ist an die Anweisungen des Fahrtleiters gebunden, kann zusätzliche Maßnahmen in Kraft setzten.
Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Hinweise vom Gruppenleiter und Fahrtleiter verantwortlich.