You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »




Rauchen 

Tabakwaren können an Bord erworben werden.

Für die Einhaltung der Zollvorschriften ist jeder Fahrtteilnehmer selbst verantwortlich. Grundsätzlich darf bei einem Hafenanlauf nicht mehr als eine angebrochene Stange Zigaretten pro Person in der Kammer aufbewahrt werden. Die hafenspezifischen Besonderheiten erfahren Sie von der Besatzung.

Um die Gefahren des Rauchens und Passivrauchens an Bord von Polarstern einzuschränken, sind folgende Regeln einzuhalten:

Rauchfreie Zonen:

  • Alle Labore

  • Versammlungs-, Beratungs- und sonstige wissenschaftlichen Arbeitsräume, der Rote & Blaue Salon, die Messen, Gänge und alle Außenbereiche des Schiffes

  • Kammen und Wohnräume welche von wissenschaftlichen Fahrtteilnehmern bewohnt werden

 

Rauchen ist in folgenden Bereichen ggf. unter Auflagen zulässig:

  • zu den Barabenden im "Zillertal" im Konsens der Barbesucher (Abfrage Fahrtleiter am Expeditionsbeginn)

  • in den Kammern, d.h. den Wohnräumen der Besatzungsmitglieder

  • in der Sitzecke des Friktionswindenraumes auf dem Arbeitsdeck, bzw. auch bei Aufstellung von Sitzgelegenheiten auf dem Arbeitsdeck unmittelbar außen vor diesem Raum bei entsprechenden klimatischen Voraussetzungen, in diesem begrenzten Bereich bei Grillabenden und ähnlichen Anlässen

  • im als Raucherinsel gekennzeichneten Areal an der Achterkannte des Arbeitsganges, falls nicht Belange der Forschung (z.B. CTD Betrieb) dem entgegenstehen

  • auf der Brücke, wenn Wachgänger und Wachoffizier dies vereinbaren / tolerieren. Falls zusätzlich wissenschaftliche Fahrtteilnehmer aus dienstlichen Gründen einen Platz auf der Brücke einnehmen müssen, erfolgt durch die Schiffsleitung eine situationsgerechte Zuweisung von nikotinfreien Zonen. (z.B.an der offenen Bb Brückentür).

  • Der Fahrtleiter kann für die wissenschaftlichen Fahrtteilnehmer strengere Maßstäbe anlegen, falls gewünscht.


Hinweise und Belehrungen:

  • Sicherheitsrelevante Bereiche werden nach Erfordernis oder in Befolgung relevanter Vorschriften mit Rauchverbotsschildern, Piktogrammen o.ä. versehen.

  • Raucherinseln sind entsprechend gekennzeichnet.

  • Abweichend von vorstehenden generellen Regelungen kann durch die Schiffsleitung jederzeit das Rauchen ganz oder teilweise aus Sicherheitsgründen untersagt werden, z.B. im Zuge von Bebunkerungen, Umschlag bestimmter Ladungsgüter, an Liegeplätzen mit besonderen Sicherheitsbestimmungen etc.

  • Die Schiffsleitung trägt Sorge dafür, dass allen Personen an Bord, ihre Pflichten aus diesen und verwandten Vorschriften durch Belehrungen und Hinweise zeitnah bei Anbordkommen, Reisebeginn, Dienstantritt usw. vermittelt werden, sowie diese speziellen Regelungen u.a. gemäß der Bordsituation, eventueller Veränderungen der Rechtslage aktualisiert werden.



  • No labels