You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Next »




Arbeitsschutz


An Bord Polarstern gelten die für die Berufsschifffahrt relevanten Vorschriften und Richtlinien der IMO, nationaler Behörden und der Berufsgenossenschaft Verkehr.

Speziell in Bezug auf den Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung sei hier auf das „Handbuch See“ der BG-Verkehr hingewiesen, dass dieses Thema umfassend behandelt. Das Handbuch liegt an Bord vor. Die Kapitäne und Fahrtleiter sind aufgefordert, diese und untenstehende Vorschriften an Bord in geeigneter Weise bekannt zu machen und fortwährend auf deren Umsetzung zu achten.

Die Besatzung und wissenschaftlichen Fahrtteilnehmer sind zum Schutz der eigenen Gesundheit aufgefordert, die Richtlinien und Anweisung stets umzusetzen. Neben körperlichen Schäden bei Nichtbeachtung sind Nachteile seitens Unfall- und Krankenversicherer zu erwarten.

Arbeitssicherheitswesten und Helme werden wie folgt getragen:

  • Arbeitssicherheitswesten:
    • auf dem Arbeitsdeck bei geöffnetem Schanzkleid/Reling
    • auf dem Arbeitsdeck bei schwerem Seegang oder übergehendem Wasser
    • immer auf Schlauchbooten, Beibooten, Arbeitsbooten

  • Helme:
    • An Deck wenn Absturzgefahr (>1m) besteht, Krane benutzt werden, Drähte u. Seile unter Last stehen, bei schwerem Seegang oder übergehendem Wasser.

Weitere Schutzausrüstung, die hier nicht explizit erwähnt wird, ist gemäß den Hinweisen der BG-Verkehr, bzw. der jeweiligen Bordanweisung zu benutzen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum wahren Ihres Versicherungsschutzes benutzen Sie bitte unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung bei entsprechenden Arbeiten an Bord. (z.B. Helm, Handschuhe, Schutzbrille, Arbeitssicherheitsweste, Arbeitsschuhe mit Stahlkappe etc.)

Seien Sie Vorbild für Ihre Kollegen und evtl. unerfahrenere Fahrtteilnehmer.


Zur Seite: "Beauftragte Personen"


Laborsicherheit


Die Nutzung der Labore unterliegt den deutschen Bestimmungen, die Sie auch aus Ihrem Institut oder Ihrer UNI kennen.

An Bord sogen ein vom Fahrtleiter eingesetzter Laborsicherheitsbeauftragter sowie die einzelnen Laborverantwortlichen für die Sicherheit bei Arbeiten in den verschiedenen an Bord befindlichen Laboren.

Zur Seite: "Beauftragte Personen"



Vorlage Gefährdungsbeurteilung:


  


Jährliche Sicherheitsunterweisung AWI:

Informationen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen:



Allgemeine Laborordnung AWI:


Betriebsanweisung zur allg. Labornutzung:


Bestellung zum Laborleiter:





  • No labels