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Safety representative

The ship operator is Generell ist die Reederei für die Arbeitssicherheit an Bord zuständig. Die nötige persönliche Schutzausrüstung ist an Bord vorhanden. Zur Unterstützung der Besatzung wird aus den Reihen der Expeditionsteilnehmer ein Sicherheitsbeauftragter für die wissenschaftlichen Fahrtteilnehmer bestimmt.

Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, sie treten gegenüber den Beschäftigten als Multiplikator und erster Ansprechpartner bei sicherheitstechnischen Fragestellungen auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Insbesondere sollen die Sicherheitsbeauftragten die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld dahingehend beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte haben sich für ihre Aufgabe freiwillig und ehrenamtlich zur Verfügung gestellt, dies ist für sie eine zusätzliche Aufgabe, der sie neben ihrer üblichen Tätigkeit nachgehen. Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis auch die Aufgabe zu, Unfall- und Gesundheitsgefahren in ihrem Arbeitsbereich zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1, § 20 und in der DGUV Regel 100-001, 4.2 näher beschrieben. Einzelheiten finden Sie auch in der aktuellen DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".

Aufgaben:

  • Hält Kontakt zum Fahrtleiter und berichtet regelmäßig
  • Hält Kontakt zum 1.Offizier bei Fragen u. Problemen
  • Hält Kontakt zu den wiss.Expeditionsteilnehmern
  • Unterstützt den Fahrtleiter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, insbesondere durch:

    • Unterstützung des Unternehmers oder dessen Vertreters bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen , Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

    • Sich überzeugen vom Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen

    • Aufmerksam machen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Ist Vorbild für die Kollegen und unerfahrenere Fahrtteilnehmer


Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und den Sicherheitsfachkräften?

In der Praxis werden oftmals die Bezeichnungen "Sicherheitsbeauftragte" und "Sicherheitsfachkraft" (besser: Fachkraft für Arbeitssicherheit) verwechselt.
Sicherheitsbeauftragte sind vom Unternehmer/von der Unternehmerin bestellte Personen, die ihn/sie bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung der Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen. Sie müssen in allen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestellt werden.
Rechtsgrundlagen sind § 22 des SGB VII und § 20 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".
Die (interne oder externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in ihrer Funktion als Stabsstelle direkt der Betriebsleitung unterstellt. Sie hat keine Weisungsbefugnis, sondern berät den Unternehmer/die Unternehmerin zu allen Themen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Rechtsgrundlage sind das ASIG und die DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".



Verantwortung:

Sicherheitsbeauftragte tragen nicht mehr Verantwortung im Arbeitsschutz, als jeder/jede andere Beschäftigte. Damit ergibt sich für sie auch kein zusätzliches Haftungsrisiko und deshalb können Sicherheitsbeauftragte auch keine Weisungen erteilen oder Aufsicht führen.






Gefahrgutbeauftragter

Noch in Arbeit...

Aufgaben:



Verantwortung:

Noch in Arbeit...



Strahlenschutzbeauftragter

Bitte wenden Sie sich sehr frühzeitig vor Expeditionsbeginn an den Strahlenschutzbeauftrgten des AWI in Bremerhaven, wenn sie derartige Arbeiten an Bord durchführen möchten. Sie erhalten dann ausführliche Informationen und werden ggf. zum Strahlenschutzbeauftrgten an Bord ernannt.

Magnus.Lucassen@awi.de
+49(471)4831-1340
Am Handelshafen 12
27570 Bremerhaven



Verantwortung:

Noch in Arbeit...



Laborsicherheitsbeauftragter

Vor dem Expeditionsbeginn wird vom Fahrtleiter ein Laborsicherheitsbeauftragter ernannt.
An Bord sind dann Laborverantwortliche für die jeweiligen Labore/Räume zu benennen.

Aufgaben:

Laborsicherheitsbeauftragter:

    • Hält Kontakt zum Fahrtleiter und berichtet regelmäßig
    • Hält Kontakt zum 1.Offizier bei Fragen u. Problemen
    • Hält Kontakt zu den Laborverantwortlichen
    • Überprüft regelmäßig den generellen Zustand der Labore und deren sicherheitsrelevanter Einrichtungen und Hilfsmittel.
    • Der Isotopencontainer gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich

Laborverantwortlicher

    • Setzt die gängigen Laborvorschriften in seinem Labor um
    • Achtet auf die Arbeitssicherheit seiner Kollegen
    • Meldet sich bei Problemen beim Laborsicherheitsbeauftragten



Verantwortung:


Noch in Arbeit...



Frachtbeauftragter / Frachtgeschulte Person

An Bord Polarstern gibt es einen nautischen Offizier, der neben seiner 8 stündigen Seewache als Ladungsoffizier tätig ist. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Dokumentation der an Bord befindlichen wiss. Ausrüstung / Ladung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Vor dem Beladen des Schiffes werden die von den Fahrtteilnehmern bereitgestellten Frachtdokumente durch die AWI Schiffskoordination aufbereitet und an das Schiff übermittelt.

An Bord müssen vor Expeditionsende erneut Frachtpapiere von den Fahrtteilnehmern erstellt werden, damit die dann eingepackte Ausrüstung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend dokumentiert werden kann.

Detailinformationen zu Art und Umfang der abzuliefernden Papiere werden an Bord in einer Präsentation vermittelt.

Um der Vielzahl der Fahrtteilnehmer an Bord kompetent bei der Erstellung der Dokumente unterstützen zu können, werden durch die AWI Schiffskoordination Frachtbeauftragte geschult.

Zielstellung ist die fristgerechte und vollständige Abgabe korrekter Frachtpapiere der Expeditionsteilnehmer an den Ladungsoffizier.

Aufgaben:

    • Beratung anderer Fahrtteilnehmer zu Frachtfragen.
    • Unterstützung anderer Fahrtteilnehmer bei der fristgerechten und vollständigen Erstellung der Papiere
    • Unterstützung anderer Fahrtteilnehmer bei der Markierung von Packstücken
    • Ansprechpartner für den Ladungsoffizier
    • Vermittler zwischen Fahrtteilnehmern und Ladungsoffizier
    • Weitergabe gesammelter u. geprüfter Frachtpapiere einzelner Gruppen an den Ladungsoffizier



Verantwortung:

  • Keine.
    Der Frachtbeauftragte ist nur beratend und unterstützend tätig.


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