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Für Forschungshandlungen innerhalb der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ; 12sm-200sm-Zone) muss ein Antrag nach Bundesberggesetz (BBG) beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gestellt werden, sofern die Forschungsarbeiten einen Bezug zum Meeresboden haben.

Das bedeutet nicht, dass es sich dabei zwingend nur um Forschungstätigkeiten handeln muss, die in direktem physischen Kontakt zum Meeresboden stehen (wie z.B. Grundschleppnetzfischen, Bodenproben), sondern es ist beispielsweise auch ein Bezug zum Meeresboden gegeben, wenn Gasaustritte aus dem Meeresboden in der Wassersäule gemessen werden sollen oder eine akustische Vermessung des Meeresbodens stattfindet.

Bitte prüfen Sie, ob ein Antrag nach BBG für Ihre Forschungsfahrt notwendig ist, in dem Sie die Angaben der BSH-Vorlage (siehe Datei im Kasten rechts) auf der letzten Seite 4 prüfen.

Bei Bedarf füllen Sie bitte den Antrag bitte inklusive Anlage aus und schicken ihn bis 6 Wochen vor Expeditionsbeginn an an EingangOdM@bsh.de (und in cc zur Information an schiffskoord@awi.de).

Bitte geben Sie eine Rechnungsadresse an, damit das BSH den Genehmigungs- und Gebührenbescheid zu Ihnen schicken kann.

Die Begleichung des Gebührenbescheids soll innerhalb eines Monats nach Eingang erfolgen.

Antragsformular und Anlage:

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nameAnlage_Antragsformular für die Genehmigung einer Forschungshandlung.pdf
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